Prüfung von NH3-Kälteanlagen nach §29a BImSchG

Erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Ammoniakkälteanlagen der Nr. 10.25 des Anhangs der 4. BImSchV



Ammoniakkälteanlagen mit einem Füllgewicht von mehr als 3.000 kg Ammoniak sind sachverständigenprüfpflichtig.

 

Ammoniakkälteanlagen mit einem Füllgewicht unter 3.000 kg, die als Nebenanlage einer genehmigungspflichtigen Anlage betrieben werden, sind sachverständigenprüfpflichtig.

 

Werden mehrere Ammoniakkälteanlagen auf dem selben Gelände betrieben und dienen dem gleichen Zweck, sind diese, sofern sie in der Summe der Kältemittelfüllungen über 3.000 kg Ammoniak enthalten, sachverständigenprüfpflichtig.



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